Bundesrat segnet Vorratsdatenspeicherung ab

Der Bundesrat hat am heutigen Freitag trotz massiver Proteste das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz (PDF-Datei) zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen gebilligt. Telekommunikationsanbieter müssen demnach künftig Telefon- und Internetverbindungsdaten ein halbes Jahr lang für Zwecke der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr vorhalten.

Ein Antrag des Landes Berlin, aufgrund des unzureichenden Schutzes von Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten, Ärzten oder Rechtsanwälten vor Ausschnüffelungen den Vermittlungsausschuss mit dem Parlament anzurufen, erhielt keine Mehrheit.
Der Rechtsausschuss konnte sich in der Plenarsitzung ebenfalls nicht mit seiner Forderung durchsetzen, dass auch etwa die Musik- und Filmindustrie Zugriff auf die Datenberge erhalten sollten. Neben Datenschützern und der Internetwirtschaft hatte sich zuvor Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in der Frankfurter Rundschau gegen solche Überlegungen gestellt. Das von ihr geführte Haus habe nicht vor, “im Zuge der Richtlinie zum Schutz des geistigen Eigentums irgendetwas an der Vorratsdatenspeicherung zu ändern”.


 
 
 

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