Wie Golem berichtete, soll am 11. April über den Gesetzesentwurf “zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums” verhandelt werden. Dieses Gesetz soll nun der Musikindustrie oder deren Interessenvertreter gestatten, eventuelle Adressdaten eines “geistigen-Eigentum-Diebes” anhand der IP beim Internet-Provider einzufordern.
Zuvor war es immer so, dass die IP ermittelt wurde und der Zeitpunkt der “Straftat”. Damit wurde dann eine Anzeige gegen anonym gestartet. Der Rest war Arbeit der Staatsanwaltschaft.
Eingeschränkt sei das ganze noch, weil nur derjenige betroffen ist, der nach dem Gesetz gewerblich handelt. Weit gefehlt. Denn es handelt schon der “gewerblich”, der sich z.B. einen mp3-Song aus einer Tauschbörse besorgt, nur um Geld zu sparen. Tja…peng!